Schulordnung

Schulordnung
für das Zusammenleben an unserer Schule

Jeder von uns ist eine Persönlichkeit, die mit Achtung und Respekt behandelt werden möchte. Deshalb ist es wichtig, dass wir einander mit Freundlichkeit und Rücksichtnahme begegnen, einander weder mit Worten noch mit Taten verletzen und besonders Schwächere schützen.

Darum gilt bei uns besonders:

Jeder ist verantwortlich für sein Verhalten!

Aus diesen Grundsätzen ergeben sich Rechte und Pflichten für das Verhalten aller, die an der Hauptschule Baadenberger Straße leben und arbeiten.

1. Verhalten im Unterricht

Alle am Unterricht Beteiligten haben ein Recht auf erfolgreiches Lernen und Arbeiten.
Um dies zu ermöglichen, stellt jede Klasse eigene Regeln für den Unterricht auf.

2. Verhalten in den Pausen

Die Pausen auf dem Schulhof dienen der Erholung, der Entspannung und sollen den Schülern die Möglichkeit geben, sich beim Spielen zu bewegen. Um der Gefährdung von Mitschülern und Lehrkräften vorzubeugen gilt: Das Spielen mit Leder- oder Plastikbällen ist verboten. Auf dem gesamten Schulgelände ist nur das Spiel mit Softbällen gestattet.

3. Handynutzung in der Schule

Beim Betreten des Schulgebäudes ist das Handy stumm zu schalten. Das Handy kann im Unterricht nur auf ausdrückliche Anweisung der Lehrkraft zu Unterrichtszwecken genutzt werden. In den Pausen kann es auf dem Schulhof von den Schülern genutzt werden, um zu entspannen, leise Musik zu hören und Nachrichten auszutauschen. Das Filmen, Fotografieren und Telefonieren ist verboten!

4. Umgang mit schuleigenem Material

Tische, Stühle, Wände und ausgeliehene Schulbücher sind Eigentum der Schule und sollen lange erhalten bleiben. Daher ist ein pfleglicher (sorgsamer) Umgang damit selbstverständlich.

5. Sauberkeit auf dem Schulgelände

Damit sich alle wohlfühlen können ist es notwendig, Verschmutzungen auf dem gesamten Schulgelände zu vermeiden.

6. Maßnahmen bei Nichtbeachtung

Wenn sich jemand nicht an diese Regeln hält, sind – je nach Schwere und Häufigkeit der Verstöße – folgende Maßnahmen möglich:

  • Pädagogisches Gespräch;
  • Ermahnung;
  • Ermahnung mit schriftlicher Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten;
  • Zusatzaufgaben, die zum Nachdenken über den Regelverstoß dienen;
  • Wiedergutmachung (z.B. Reinigungsarbeiten nach Verschmutzung);
  • Ausschluss von Sonderveranstaltungen (Kinobesuch, Eislaufen, Klassenfahrt etc.);
  • Maßnahmen nach § 53 Schulgesetz NRW.Alle Ordnungsmaßnahmen werden in der Schülerakte dokumentiert.
    Unabhängig von diesen Regelungen gilt aber in jedem Fall: die Anweisungen der Lehrkräfte sind zu befolgen. Wer die Anweisungen nicht beachtet, wird vom Unterricht ausgeschlossen und nach Hause geschickt. Die Eltern werden in diesem Fall von der Schule darüber informiert.